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André Stinka

Stand: 16.02.2012

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"Alles dicht in NRW"

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[Alles dicht in NRW]

Liebe Mitbürger,

auch nach dem erneuten Paukenschlag im Landtag am 14. Dezember 2011 ist die Welt für die Bürger des Landes NRW in Sachen Dichtheitsprüfung noch nicht in Ordnung. Der GRÜNE Umweltminister, zusammen mit großen Teilen seiner Fraktion und der der SPD im Landtag, ist Überzeugungstäter. Nur unter dem Druck der Proteste und der Mehrheitsverhältnisse hat Herr Remmel am 17.01.2012 einen eigenen Entwurf vorgelegt und nachfolgend den Entwurf einer Rechtsverordnung. Diese gehen vordergründig auf Forderungen ein, verschärfen aber tatsächlich die Situation vor Ort noch. Darin werden zum Einen die Hardliner der obersten Wasserbehörde ermächtigt, alle erforderlichen Regelungen zu treffen und zum Anderen im neuen §53 den Kommunen bisherige Entscheidungsspielräume genommen. Das Ziel scheint klar: Durch die Hintertür des §53 sollen die bestehenden Regelungen im Prinzip erhalten und in vielen Fällen sogar noch verschärft werden. Nur der bereits am 19.12.2011 vorgelegte Entwurf von CDU und FDP geht auf die meisten Forderungen der betroffenen Bürger ein und ist der Sache angemessen. Den aktuellen Diskussionstand entnehmen Sie dem Plenarprotokoll 15/53 vom 26.01.2012. Erschreckend ist, dass SPD und GRÜNE längst widerlegte Argumente auffahren und systematische Desinformation betreiben.

Herrn Remmel selbst beeindruckt weder der aufsehenerregende Fachaufsatz von Prof. Dr.-Ing. Hartmut Hepcke, der eindeutig nachweist, dass die angeblichen Gefahren für unser Trinkwasser aus defekten privaten Abwasserleitungen jeder realen Grundlage entbehren, noch Proteste und Warnungen eigener Ortsverbände von SPD und GRÜNEN. Aus der Presse ist zu erfahren, dass Herr Remmel auch innerhalb der Koalition zunehmend isoliert ist. Nach Information von Insidern der SPD-Fraktion zählt bereits die Hälfte der SPD-Abgeordneten zu den Kritikern und folgt persönlich eher den Argumenten der Bürger.

Das ARD-Magazin Plusminus hat in der Sendung vom 30.11.2011 die Bedrohungslage sehr plastisch dargestellt. Auch der Beitrag in Planetopia vom 19.12.2011 ist sehenswert, in dem auch Professor Hepcke zu Wort kommt. Die Kosten werden alle treffen: Rentner und Witwen genauso wie unter Zinslasten ächzende junge Familien und letztlich natürlich auch alle Mieter. Die meisten Hauseigentümer werden sich die Augen reiben, wenn die Rechnungen kommen für Maßnahmen, die keinen messbaren Nutzen für die Umwelt bringen. Zudem gibt es keine nachhaltigen Sanierungsverfahren, die ohne gravierende Eingriffe in die Bausubstanz auskommen.

Es gibt keine andere Maßnahme im Land mit einem derart krassen Missverhältnis zwischen zu erwartendem Nutzen und den horrenden Kosten. Sie zeigt überdeutlich, was uns allen noch droht angesichts einer ausufernden Umweltpolitik, die in vielen Fällen jedes Maß verloren hat und vor allem der Wirtschaft nützt.

Nicht nur NRW ist betroffen! Wenn dem Treiben nicht Einhalt geboten wird, setzen sich die Interessenvertreter auch auf Bundesebene durch und diese Ungeheuerlichkeit droht allen Bürgern in Deutschland.

Die Anforderungen an die Prüfung werden von den Gemeinden unterschiedlich geregelt. Gängige Vorschriften besagen, dass nach einer Hochdruckreinigung die Grundleitungen per Kamera befahren werden, dabei per Funk die Lage vermessen und eine Sichtprüfung auf Schäden durchgeführt wird. Danach wird eine Druckprüfung durchgeführt, bei der alle Auslässe der Abwasserleitungen ins Haus und in den öffentlichen Kanal zu verschließen sind. Es wird dann gemessen, ob ein erzeugter Überdruck über eine gewisse Zeit erhalten bleibt. Andernfalls muss nach Lecks gesucht und müssen diese abgedichtet werden.

Wer schon einmal den Installateur wegen eines verstopften Rohres bemüht hat, der weiß, dass alleine eine Hochdruckreinigung über kurze Distanz einige hundert Euro kosten kann. Hier kommen mindestens noch Kamerafahrt und Druckprüfung hinzu. Zudem muss oft die Straßendecke vor dem Haus aufgebrochen werden. Diese Straßenzüge in NRW mit Bebauung sind danach auf Kosten der Anlieger wieder vollständig zu rekonstruieren.

Dann ist von Sanierungsmaßnahmen die Rede, die neben aufwändigen Grabungen, der Zerstörung von Außenanlagen auch ein Aufstemmen von Kellerböden vorschreiben, um eventuell schadhafte Rohre instand zu setzen. Viele Eigenheimbesitzer besitzen keinen Keller oder nutzen diesen teilweise als Wohnraum, heutzutage oft auch mit Fußbodenheizung ausgestattet. Dann geht es großflächig mit dem Presslufthammer durch Fliesen, Estrich, Heizungsrohre, Dämmung, Isolierung, Beton, PE-Abdichtung gegen Bodenfeuchte, Sauberkeitsschicht und Kies hinab zu den Rohren. Die Kosten sind kaum absehbar und Ihr Haus ist für Wochen unbewohnbar. Zudem ist fraglich, ob die Abdichtung gegen Bodenfeuchte unterhalb einer Bodenplatte wieder funktionsfähig hergestellt werden kann.

Es gibt kein grabenloses Verfahren, für das eine Fachfirma langfristige Garantien übernimmt. Im Gegenteil gibt es Aussagen den Kunden gegenüber, dass etwa Inliner höchstens 10 Jahre halten. Danach ist damit zu rechnen, dass diese sich ablösen und zu Verstopfungen führen, die dann tatsächlich das Aufstemmen von Kellerböden notwendig machen. Wer das alles nicht glauben kann, sollte sich einmal die Präsentation der KUA NRW dazu ansehen (ab Seite 22 finden Sie die Bilder, die noch die harmloseren Arbeiten zeigen). Das Schadenpotential für NRW nimmt damit katastrophale Dimensionen an. Denn was bringt es, flächendeckend mit enormen Kosten zu Prüfen, wenn in aller Regel eine wirtschaftlich vernünftige Sanierung nicht möglich ist. Einen Sanierungszwang kann es nur geben, wenn nachweislich Gefahr im Verzug ist für das Grundwasser oder ein im Vergleich zu benachbarten Quellen bedeutender Fremdwassereintrag vorliegt. Das wird nur in verschwindend wenigen Ausnahmen der Fall sein.

Schon die Kosten für die Prüfung sind für manche Eigenheimbesitzer existenzgefährdend, vor allem in ländlichen Bereichen. Die Umsatzerwartung der Branche steht tatsächlich in krassem Gegensatz zu den Aussagen unserer Politiker. So heißt es auf der Seite eines Fachbetriebs:

“... 22. Wie groß ist das Umsatzpotenzial pro Dichtheitsprüfung?
Beispielhaft hier ein Objekt mit ca. 20 m Leitungen:
Spülen und Reinigen der Leitung mit ca. 400-700 Euro. Dazu addiert sich die Sichtprüfung mit Kamerabefahrung mit ebenfalls ca. 400-700 Euro. Die Dichtheitsprüfung schlägt mit ca. 350-500 Euro zu Buche. Macht also im Durchschnitt pro Dichtheitsprüfung zwischen 1150–1900 Euro. ... ”

Andere beklagen in Fachforen die unrealistisch niedrigen Beträge, die den Bürgern von Politikern vorgegaukelt werden und empfehlen ihren Kollegen vom Fach, auf keinen Fall Festpreise mit den Kunden zu vereinbaren.

Eine Sanierung kann den Totalschaden bedeuten. Wenn die Annahmen der Landesregierung stimmen, können die gesamten Kosten leicht den Jahreshaushalt des Landes NRW übersteigen, die von uns als Hauseigentümer und letztendlich natürlich auch den Mietern aufzubringen sind. Das ist eine gigantische Summe, die dann bei sinnvollen Umweltschutzprojekten fehlt.

Für jeden Einzelnen ist es eine Lotterie. Wenn er Glück hat, bleibt es bei den Prüfungskosten. Wenn nicht, dann kann er sich für viele Jahre auf einer Baustelle einrichten, die für ihn und seine Familie vielleicht nie wieder ein lebenswertes Heim sein wird. Und der ganze Nervenkitzel wiederholt sich alle 20 Jahre.

Dichtheitsprüfung in bisheriger Form gescheitert!

Vielen Dank
den kritischen Bürgern, die durch vielfältige Unterstützung diesen Erfolg ermöglicht haben.

Pressestimmen

... und eine Botschaft an die Politik:
Zieht euch warm an” (von Robert Longerich)

Wie nicht anders zu erwarten, blasen die Interessenverbände zum Sturm.

Lesen Sie dazu den offenen Brief an die MdL NRW.

Helfen Sie weiter mit, diesen Wahnsinn zu stoppen!

Es gibt in Deutschland keine Belege für eine nennenswerte Grundwasserbeeinträchtigung durch defekte private Abwasserleitungen! Eine Anfrage der Partei DIE LINKE bei der Bundesregierung hat unsere Einschätzung voll bestätigt.

Die Initiative “Alles dicht in NRW” will die einschlägigen Regelungen des Landeswassergesetz 61A kippen um eine gigantische Fehlinvestition auf dem Rücken der Eigenheimbesitzer im Land zu verhindern. Die vielerorts vorgeschlagenen brachialen Mittel zur Prüfung der Abwasserleitungen  werden den Sanierungsbedarf in vielen Fällen erst herstellen. Die behaupteten Umweltschäden durch undichte private Abwasserrohre sind im Allgemeinen nicht belegbar. Es kann nicht sein, dass die Eigenheimbesitzer in NRW immense Lasten schultern für eine Maßnahme, deren Notwendigkeit und Wirksamkeit unklar ist.

Der neueste, im August 2009 veröffentlichte, 5. Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie hat es bestätigt - Deutschland erfüllt die EU-Vorgaben im Bereich Abwasserentsorgung vorbildlich. Dabei schneidet Deutschland im europäischen Vergleich sehr gut ab, die Anforderungen der Richtlinie werden voll erfüllt. Darüberhinaus gibt es keine EU-Richtlinie zur Prüfung der privaten Abwasserleitungen.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Dort, wo tatsächlich Probleme bestehen, wo nachweislich eine Grundwassergefährdung naheliegt oder eine Fremdwasserproblematik besteht, müssen die Quellen identifiziert und muss gehandelt werden. Das darf aber nicht verdachtsunabhängig und flächendeckend geschehen. Der Alleingang der Landesregierung lässt sich auch nicht mit einer TÜV-Untersuchung für PKW oder der Schornsteinfegerpflicht vergleichen. Deren Kosten und Folgen sind begrenzt und keinesfalls existenzgefährdend. Zudem ist der Zusammenhang zwischen einer TÜV-Untersuchung und der Verkehrssicherheit klar belegt und wird nicht bestritten. Für die Dichtheitsprüfung mit Zwangssanierung gilt dagegen weder das eine, noch das andere.

Die wichtigsten Argumente gegen den Prüfungszwang werden hier durch Fakten belegt:

  1. Der Nutzen der Prüfungen ist nicht belegbar.
  2. Die Kosten insgesamt für Hauseigentümer und letztlich die Mieter sind unvorstellbar hoch.
  3. Die Gemeinden und Städte selbst sind überfordert und werden für Prüfung und Sanierung der öffentlichen Leitungen Jahrzehnte benötigen, wie das Beispiel Köln zeigt.

Die Forderungen daraus sind zusammengefasst:

  1. Die flächendeckende Dichtigkeitsprüfung wird ausgesetzt.
  2. Dichtheitsprüfung und Sanierung - wo erforderlich - erfolgt nur gleichzeitig mir den öffentlichen Kanälen.
  3. Die starre Fristsetzung 2015 mit Strafandrohung muss vom Tisch.
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