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Stand: 13.05.2012
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Auszug aus der Seite des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Stand Dezember 2010)
- Neu errichtete private Abwasserleitungen müssen ab sofort durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen.
- Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Bei der Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Dichtheitsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung. Die Gemeinde hat das Recht, durch Satzung kürzere Zeiträume und Fristen für die erstmalige Dichtheitsprüfung festzulegen.
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Niedersachsen ist wegen Unzumutbarket für den Bürger bereits ausgestiegen (Pressemitteilung vom Niedersächsischen Ministeriun für Umwelt und Klimaschutz vom 25.3.2009 ). Dort nimmt man nur die öffentlichen Kanäle unter die Lupe. Andere Länder wollen folgen.
Nur NRW und Hamburg kennen eine Fristenregelung. Fast alle anderen Bundesländer verzichten auf die ausdrückliche Prüfungen und setzen auf die Pflicht zur Selbstüberwachung, die immer schon bestand.
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Argument
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Fakten
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Was sagen Politiker? “Kanäle müssen dicht sein”
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Dieses platteste aller Argumente findet sich in fast jedem Antwortschreiben von Abgeordneten des Landtages auf Anfragen besorgter Bürger und duldet keinen Widerspruch.
... und was sagt der Fachmann dazu? “Flächendeckend dichte Kanäle sind eine Illusion und nicht erreichbar.”
Private Abwasserkanäle dürfen das Grundwasser nicht gefährden und sollten betriebssicher sein, d.h. im normalen Betrieb weitgehend dicht sein - nicht mehr und nicht weniger ist zu fordern. [zurück]
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“In Köln haben bereits 10 000 Grundstückseigentümer im Vertrauen auf die Notwendigkeit und in gesetzeskonformen Handeln ihre Leitungen prüfen lassen. In 60 bis 80 Prozent dieser Fälle wurden Schäden festgestellt, deren Beseitigung mit Kosten im mindestens vierstelligen Eurobereich verbunden waren. Diesen Leuten müssten die Entscheidungsträger nun erklären, dass dies alles unnötig war. Aus unserer Sicht wäre das ein Unding” aus einem Interview mit Otto Schaaf, dem Chef der Entwässerungsbetriebe Köln
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Das ist das Argument, welches regelmäßig übrig bleibt, wenn in langwierigen Diskussionen alle sachlichen Begründungen widerlegt sind. Unsere Geschichte beweist: Es gibt Situationen, in denen jeder Bürger nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, gegen unrechtmäßige und schädliche Gesetze vorzugehen. Gesetzestreue ist nicht in jedem Fall wert, sie zu belohnen.
So spricht etwa der Philosoph Henry David Thoreau “Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat”
Wer Widerstand leistet, muss die Folgen seines Handelns tragen. Das Gleiche gilt aber auch für Diejenigen, die keinen Widerstand leisten.
Eine jetzt vorliegende kritische Analyse von Prof. Dr.-Ing. Hartmut Hepcke kommt zu dem Schluss:
“... Damit ist der Protest und Widerstand der Bürger gegen die Umsetzung der Dichtheitsprüfung nicht nur gerechtfertigt, sondern im höchst demokratischen Sinne geboten. Aber auch die Kommunalpolitiker und die Verantwortlichen der Kommunalverwaltungen sollten sich aus ureigenstem Interesse wegen des ungerechtfertigten und unsinnigen Verwaltungsaufwandes mit diesen Forderungen solidarisieren”
Hartmut Hepcke ist
- Professor an der Fachhochschule Münster im Fachbereich Energie · Gebäude · Umwelt
- Mitglied im Sachverständigenausschuss "Sanitärausstattungsgegenstände" und "Entwässerungssysteme" des Deutschen Instituts für Bautechnik, Berlin
- Leiter der vom Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungsstelle für Abwassertechnik [zurück]
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Defekte Hausanschlüsse gefährden unser Grundwasser ist das Totschlagsargument, das auf die “naiven und dummen” Bürger zielt und jede Kritik im Keim ersticken soll.
So tönen die Interessenvertreter “Grundwasser ist ein Allgemeingut und Grundnahrungsmittel welches unter einem besonderen Schutz steht”
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Es gibt in Deutschland keine nennenswerte Belastung des Grundwassers durch defekte Hausanschlüsse. Diese Auffassung bestätigt auch die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Partei DIE LINKE.
- „Deutschland erfüllt die EU-Vorgaben im Bereich Abwasserentsorgung vorbildlich“ aus dem 5. Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie vom August 2009
- „Es gibt keine europäische Richtlinie zur Dichtheitsprüfung der hauseigenen Kanalisation“ aus der Antwort vom 06.10.2009 der EU-Kommission auf eine Bürgeranfrage vom 12.09.2009 .
- „Trinkwasser in Deutschland ist gut bis sehr gut“ aus der Presseinformation Nr. 18/2009 des Umwelt-Bundesamtes
Professor Dr.-Ing. Hartmut Hepcke aus Steinfurt kommt zu einem eindeutigen Schluss: “Undichte Hausanschlussleitungen stellen aus abwassertechnischer Sicht keine Gefahr für den Boden und das Grundwasser dar.” (Seite 6 seines Scripts)
Das vielzitierte Pilotprojekt in Köln-Höhenhaus 2004/2005 ergab über 90% defekte Abwasserleitungen. Die penibel durchgeführten Trinkwassermessungen an örtlichen Brunnen ergaben dabei vor, während und nach den teuren Sanierungen unverändert einwandfreie Werte. Eine aktuelle Dissertation an der Universität Hamburg belegt: “Leckagen konnten (...) in der Regel nur bis 10cm Tiefe nachgewiesen werden.”
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen defekten privaten Abwasserleitungen und einer Grundwasserbelastung.
Nachgewiesen werden beispielsweise Hormone, Antibiotika und PFT. Keine dieser problematischen Stoffe stammen aus Privathaushalten. Die ersten beiden Einträge stammen aus der Schweine- und Rindermast oder aus Gülledüngung. PFT stammt ausschließlich aus industriellen Anlagen. Genauso sieht es mit anderen typischen Verunreinigungen aus. Gefahren aus Medikamenteneintrag durch undichte Hausanschlüsse sind konstruiert und gelangen eher durch Einleitungen aus Kläranlagen in die Gewässer, da sie nicht abgebaut werden können. Ein weiteres Problem sind Klärschlämme: Zwei Millionen Tonnen davon landen jährlich auf unseren Feldern. Alle Schadstoffe, die wir Bürger mühsam sammeln und unter hohen Kosten in die Kläranlagen befördern, landen hochkonzentriert wieder auf unseren Böden. Hinzu kommen hochverkeimte Abfälle aus Biogasanlagen. Wer kann uns da noch erklären, weshalb wir jetzt Milliarden ausgeben müssen, um die letzten 0,05% unseres Abwassers auch noch in die Kanäle zu befördern?
Außerdem ist bekannt, dass die Trinkwasserqualität beim Bürger vor Ort in starkem Maße vom Zustand der Zuleitungen abhängt. Gerade im ländlichen Bereich sind ungenutzte, tote Hausanschlussleitungen ein Problem, weil sich dort Keime entwickeln und anreichern, die nach und nach ins Trinkwasser abgegeben werden. Andere Schadstoffquellen, etwa aus Deponien, Straßen, Friedhöfen, Ergasbohrungen, Schienennetz tragen in weit stärkerem Maße zu Verunreinigungen bei.
Eine seit etwa 60 Jahren bekannte Gefahr für das Grundwasser ist der Dünger-Stickstoff (genauer : Nitrat) aus der Landwirtschaft. Deshalb hat die EU eine "Nitratrichtlinie" beschlossen. Die Mitgliedsländer berichten alle vier Jahre über Trends. Der letzte Bericht ( für 2004 - 2007) listet Regionen mit Besorgnis erregenden Nitratwerten im Grundwasser auf. Diese liegen in Teilen Estlands, den südöstlichen Niederlanden, Belgien (Flandern), England, Frankreich (Bretagne), Norditalien, Nordostspanien, dem Südosten der Slowakei, Südrumänien sowie Malta und Zypern. Für eine EU-Richtlinie zur Reduzierung von Waschmittel-, DuschGel- oder Haarshampoo-Detergentien im Grundwasser bestand für die EU-Kommission scheinbar bislang keine Notwendigkeit.
In der Bundesrepublik fallen jährlich 300 Mio Tonnen Gülle an. Pro Einwohner etwa 10 l Gülle täglich. In den Grenzgebieten von NRW litten die Leute noch bis vor kurzem unter dem Gülletourismus aus Holland.
“... Durch die Düngung mit Schweinegülle werden Antibiotika in den Boden eingetragen. Bei starker Belastung ist das Vordringen von Tetracyclin in oberflächennahes Grundwasser bis 0,13 bei Sulfamethazin bis zu 0,24 Mikrogramm pro Liter nachgewiesen . ...” “... Die Konzentration der Tierhaltung und die Produktion enormer Güllemengen sind als Hauptursache der Nitrat-Belastung hervorzuheben. ...”
Aus dem Arbeitsbericht der DFG-Forschergruppe an der Universität Karlsruhe: S.1 “... Eine Gefährdung von Boden und Grundwasser durch langfristiges Versickern von Abwasser konnte bei diesen Untersuchungen nicht abschließend geklärt werden. ...” S.73 “... Im Kanal existiert demnach eine gewisse Selbstabdichtung, ...” und S.16 “Der Großversuchsstand wird seit Mai 2001 mit konstantem Durchfluss (6,7 l/s) durch das mit einem Leck (Querschlitz 4x140 mm) versehene Kanalrohr betrieben .... Am Ende des dargestellten Beobachtungszeitraumes wurden in der Summe 402 l Sickerwasser in den Abläufen des Versuchstandes registriert. Dies entspricht 0,007% der Abwassermenge, die im gleichen Zeitraum durch den Versuchsstand gepumpt wurde. ...” Wie viele andere konstruiert auch diese Studie Problemsituationen im Labor, ohne tatsächlich praxisrelevant zu sein. Entlarvend ist, dass die oben genannten Aussagen sich überhaupt in einer solchen Arbeit finden lassen, deren eigentliches Ziel es ist, eine behauptete Gefahrenlage zu belegen.
Ein Szenario, in dem eine defekte Hausleitung Grundwasser gefährden kann, ist nur schwer vorstellbar. In normalem Erdreich ist eine Belastung regelmäßig nur im Abstand von wenigen Zentimetern um eine Austrittsstelle nachweisbar. Liegt die Leitung unterhalb des Wasserspiegels, dann kann selbst bei mittelschweren Beschädigungen kein Abwasser austreten, da außen dann ein Überdruck besteht. Es kann nur umgekehrt Fremdwasser eintreten und in die Kanalisation gelangen. Im Übrigen handelt es sich dabei immer eher um Oberflächenwasser, das keinesfalls der Trinkwassergewinnung dient. Dieses Wasser kann ohnehin stark belastet sein durch Düngung und viele andere Schadstoffe, die etwa durch den Straßenverkehr auf und in den Boden gelangen. Hierbei ist häusliches Abwasser als Schadstoffquelle zu vernachlässigen. Grundwasser wird nur aus tiefen Schichten gewonnen. [zurück]
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"Schadhafte, undichte Abwasserkanäle gefährden nicht nur das Grundwasser, sondern können darüber hinaus auch große Folgeschäden in Form von Straßenunterhöhlungen auslösen. Dies wird bislang noch zu wenig beachtet", so Otto Schaaf, DWA-Präsident und Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe Köln.
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Wenn es um private Leitungen geht, die ausschließlich Abwasser führen, ist dieses Argument an Lächerlichkeit kaum zu übertreffen. Bei Fließgeschwindigkeiten von wenigen Zentimetern pro Sekunde gibt es allenfalls ein Problem mit Ablagerungen. Ausspülungen sind physikalisch völlig ausgeschlossen, selbst wenn ganze Rohrteile fehlen sollten. Nur in sehr seltenen Fällen, wenn etwa der Untergrund nicht ausreichend verdichtet wurde, kann es zu Setzungen kommen.
Auswaschungen kann es nur bei vielfach höheren Fließgeschwindigkeiten geben. Diese können in einer privaten Regenwasserleitung bei Starkregen auftreten, und natürlich in der Umgebung schadhafter Druckleitungen, etwa der Trinkwasserzuführung. Aber genau darum geht es nicht bei der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen. Manche Politiker und Fachleute glauben offenbar, dass sie es bei den Bürgern ausschließlich mit Trotteln zu tun haben. [zurück]
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Ein hoher Fremdwassereintrag führt zu immensen Kosten in den Klärwerken, die die Kommunen über die Abwassergebühren umlegen müssen. Dies schadet der Allgemeinheit.
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Abgesehen von wenigen Ausnahmefällen handelt es sich hierbei nicht um ein Umweltproblem und ist auch nicht durch das Landeswassergesetz gedeckt, wie das Verwaltungsgericht Arnsberg 2010 in einem Urteil feststellte (Az 14 L 219/10VG ). Das LWG 61A wird von den Kommunen nur als Hebel genutzt, um ohne große Diskussion auch diese Problematik zu Lasten der Bürger zu lösen. Es handelt sich dabei zuallererst um ein Problem der Kostenbelastung von Klärbetrieben an die Kommunen. Das muss kaufmännisch gelöst werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Fixkosten, die die Klärwerke auf die eingebrachten Mengen umlegen. Wenn alle Kommunen weniger Abwasser einbringen, steigt notwendigerweise der Preis je cbm, hat also in Summe keinen nennenswerten Effekt. Die Experten verkleistern diese Tatsache gerne mit komplizierten Argumenten im Zusammenhang mit aktuellen Abrechnungsschlüsseln und Strafgebühren der Betriebe an die Kommunen. Im Übrigen lohnt sich die Lektüre einer Stellungnahme vom R. Polte.
Ein einfaches Rechenbeispiel dazu: Angenommen eine Kläranlage kostet im Betrieb 1 Mio Euro jährlich und ist für 500.000 cbm Abwasser ausgelegt. Diese Kosten stehen weit überwiegend für Personal, Wartung, Reparatur, Reinigung, Abschreibung, egal wieviel Abwasser angeliefert wird. Da die Anlage kostendeckend arbeitet wird der Kubikmeter etwa 2 Euro kosten. Nun wird flächendeckend Fremdwasser reduziert, so dass insgesamt nur noch 250.000 cbm in der Anlage ankommen. Der Kubikmeter muss dann aber zu 4 Euro belastet werden, damit die nach wie vor immer noch festen Kosten von 1 Mio. Euro gedeckt bleiben. Die Rechnung für die Kommunen insgesamt bleibt annähernd, wie sie ist.
Ein weiteres Problem stellt sich in vielen Bereichen: Der Grundwasserspiegel steigt und setzt Keller unter Wasser oder sorgt für feuchte Wände in Häusern, die vorher keinerlei Probleme hatten.
Es besteht die Möglichkeit, alle mengenunabhängigen Kosten auch entsprechend umzulegen. Ein praktikable Lösung wäre es zum Beispiel, wenn der Klärbetrieb die fixen Kosten auf die Einwohnerzahl der zuliefernden Kommunen umlegt. Die wiederum könnten dann anhand der Wohnfläche oder je Anschluss ihre Gebühren erheben. Für die eingebrachte Menge wäre dann nur ein Bruchteil dessen zu zahlen, was heute für jeden cbm zu entrichten ist. Damit würde auch der Anreiz für illegale Brunnen- und Regenwassernutzungen entfallen, die ohnehin nicht zu kontrollieren sind und mancherorts einen bedeutenden Beitrag zur Fremdwasserproblematik liefern. Zudem gelangen vor allem bei Starkregen enorme Mengen Fremdwasser über nicht abgedichtete Kanaldeckel in das Abwasser.
Es entspricht der Erfahrung, die die Bürger schon seit Jahren machen: Wir alle sparen Wasser, aber wir sparen kein Geld. Je weniger Wasser wir verbrauchen, desto höher werden Wasser- und Kanalgebühren. Der Grund ist der gleiche: Kanal und Leitungen verschlingen weit überwiegend Geld für die Wartung. Die ist aber kaum abhängig von der Wassermenge, die sie befördern. Und so steigt bei geringerem Verbrauch der Mengenpreis und die Rechnung insgesamt bleibt gleich, oder steigt sogar, weil jetzt die Gemeinden mit Trinkwasser die trockenfallenden Kanäle spülen müssen. Leider lernt niemand aus diesem Wahnsinn. Wasser ist in Deutschland kein knappes Gut und wir können es nicht nach Spanien oder in die Sahara pumpen. [zurück]
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Die Dichtigkeitsprüfung ist zu geringen Kosten möglich: Genannt werden wenige hundert Euro je Haushalt für die Prüfung. .
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Wie hoch die Kosten für eine Prüfungs- und Sanierungsmaßnahme sind, hängt von vielen Faktoren ab. Beispiele, die mir aus Bekanntenkreis und Presse vorliegen, kommen auf mehrere tausend Euro. So hat die Gemeinde Niederzier ein Paket geschnürt für die Prüfung der öffentlichen Kanäle und die Sanierung der privaten Abwasserleitungen im öffentlichen Bereich - also zwischen Straße und Grundstücksgrenze.. Die Maßnahme kostete 2.850 Euro und hätte laut Bürgermeister sonst leicht auf 10.000 Euro kommen können ( http://www.an-online.de/ vom 11.12.2009 ). Auf derartige Beträge muss sich letztlich jeder Bürger einstellen. Und darin enthalten waren nicht einmal die Prüfung der privaten Grundleitungen, geschweige denn deren Sanierung.
So kam die RWTH 2004 in einer Pilotstudie in Köln unter Idealbedingungen auf fast 900 Euro je Hausanschluss zzgl. fast 600 Euro an Verwaltungsaufwänden, die im Ernstfall sicher der Bürger zu tragen hätte. Hierbei hatten alle beteiligten Firmen und die Verwaltung ein enormes Interesse daran, die Kosten niedrig zu halten. Das wird nicht so bleiben. Darüber hinaus wurde in fast allen Fällen Sanierungsbedarf festgestellt - ein für die Betroffenen katastrophales Ergebnis. Und dabei zeigte sich hier in Köln-Höhenhaus besonders drastisch die Sinnlosigkeit der Maßnahmen: Die Grundwasserqualität war vor und nach den teuren Sanierungen tadellos und sie zeigte keinerlei Veränderung.
Denn spätestens eine Sanierung, die unter Umweltgesichtspunkten in aller Regel sinnlos ist, wird viele Eigenheimbesitzer ruinieren. Wie teuer das wird, zeigt exemplarisch das Beispiel in Billerbeck (S. 26) mit bis zu 27.000 Euro, und das ist sicher noch nicht die Spitze der Kostenlawine. Zudem gibt es kein grabenloses Verfahren, für das eine Fachfirma langfristige Garantien übernimmt. Im Gegenteil gibt man Kunden gegenüber zu, dass Inliner vielleicht 10 Jahre halten. Danach ist damit zu rechnen, dass diese sich ablösen und zu Verstopfungen führen, die dann tatsächlich das Aufstemmen von Kellerböden notwendig machen. Fachfirmen gewähren üblicherweise eine Garantie von 5 Jahren. Das Schadenpotential für NRW nimmt damit katastrophale Dimensionen an.
Für jeden Einzelnen ist es eine Lotterie, bei der er nur verlieren kann: Wenn er Glück hat, bleibt es bei den Prüfungskosten. Wenn nicht, dann kann er sich für viele Jahre auf einer Baustelle einrichten, die für ihn und seine Familie vielleicht nie wieder ein lebenswertes Heim sein wird. Und der ganze Nervenkitzel wiederholt sich alle 20 Jahre. [zurück]
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Bis zu 90% der Hausanschlüsse sind undicht: .
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Welche Leitung als undicht gilt, hängt entscheidend vom Prüfverfahren ab. Eine einfache Durchflussprüfung wird weit überwiegend intakte Leitungen vorfinden und nur eine solche milde Methode ist ein vernünftiger Maßstab für Dichtheit. Einer Luftdruckprüfung dagegen wird fast keine betagte Abwasserleitung standhalten. [zurück]
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Prüfmethode
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Bewertung
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Druckprüfung
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Eine Abwasserleitung ist im Betrieb nur im unteren Bereich wenige Zentimeter hoch benetzt. Nur dort muss sie gegen abfließendes Wasser dicht sein. Ausnahmen können nur in extrem seltenen Fällen gelten. Nur eine drucklose Durchflussprüfung ist ein akzeptables Kriterium für Dichtheit (vom Fachmann dargestellt unter http://www.buerokratie-irrsinn.de/ ).
Diese Anforderungen erfüllen auch die meisten alten Tonrohre ohne jede Gummidichtung und das gilt auch für die Ziegeleindeckung eines Hauses, die gegen Regen dicht ist, sicher aber keiner Druckprüfung gewachsen wäre. Würde man für ein Hausdach so etwas vorschreiben, müssten 100% der Dächer in NRW vollständig erneuert werden, weil sie nach diesem Maßstab unbrauchbar wären. [zurück]
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Hochdruckreinigung
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Studien und Expertenberichte zeigen, dass hier ein enormes Schadenpotential für NRW besteht. Schon bei 80 bar können danach Rohre und Dichtungen beschädigt werden. Dabei ist eine Reinigung bei 140 bar die Regel. In vielen Fällen wird die Prüfung den Sanierungsfall erst herstellen. Das ist vollkommen inakzeptabel, selbst wenn es sich um seltene Fälle handelt.( Deutsche Bundesstiftung Umwelt im Abschlussbericht von April 2004 : Umweltschutz durch Vermeidung unsachgemäßer Hochdruckreinigung von Abwasserkanälen). Die Schäden für unsere Abwassersysteme insgesamt werden immens sein. [zurück]
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Kamerafahrten
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Diese sind ohne vorhergehende Reinigung sinnlos. Im Übrigen können die heute verfügbaren Systeme regelmäßig nur einen Teil der Abwasserleitungen inspizieren. Bei falschem Gebrauch droht sogar ein Totalverlust des teuren Gerätes (zum Schaden des prüfenden Betriebs) und damit natürlich auch der betreffenden Leitung (diesen Schaden hat der Eigenheimbesitzer, der jetzt seinen Fußboden aufgraben muss oder alle Leitungen unter seiner Wohnzimmerdecke neu verlegt, wenn er denn keinen Keller hat).
Die hohen Kosten in der Praxis sind bei näherem Hinsehen auch leicht nachvollziehbar. Eine TV-Inspektion erreicht regelmäßig nur einen Teil der Rohrleitungen. Er ist schwer vorstellbar, dass eine Kommune in der Satzung festschreibt, dass dann nur der erreichbare Teil zu kontrollieren ist und der Rest außen vor bleibt. Außerdem setzt diese Art der Inspektion eine Hochdruckreinigung voraus, mit weiteren Kosten. Wenn dann nach Hochdruckreinigung und TV-Inspektion ein Schaden festgestellt wird, ist dieser möglicherweise durch die Reinigung erst entstanden. Das wird der ausführende Betrieb niemals einräumen, wenn der Bürger das nicht beweisen kann. Der ganze Vorgang muss dann so ablaufen, dass man den einen Betrieb mit TV-Inspektion und sorgfältiger Dokumentation beauftragt und erst danach einen anderen Betrieb mit Hochdruckreinigung und erneuter Inspektion. Nur dann können sie dem ausführenden Betrieb Schäden durch die Reinigung nachweisen, die durchaus wahrscheinlich sind, wie Studien belegen. Jeder Hausbesitzer wird sich die Augen reiben, wenn die Rechnungen kommen und wenige Monate später viele Mieter, wenn Nachzahlung auf die Nebenkosten und Mieterhöhung drohen. [zurück]
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